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Der Ruhestand im Ausland: Die wichtigsten Punkte, die es zu beachten gilt

Jedes Jahr entscheiden sich immer mehr Rentner dafür, sich im Ausland niederzulassen. Damit ein solches Vorhaben unter guten Bedingungen gelingt, bedarf es einer methodischen und koordinierten Vorbereitung auf mehreren Ebenen.

Ein angenehmeres Klima, tiefere Lebenshaltungskosten oder der Wunsch, näher bei der Familie zu sein, gehören zu den häufigsten Beweggründen für einen Umzug ins Ausland im Ruhestand. Dieses Vorhaben beschränkt sich jedoch nicht nur auf die Wahl des Zielortes: Es erfordert eine Reihe von finanziellen, rechtlichen und administrativen Entscheidungen, die am besten gemeinsam und rechtzeitig geplant werden sollten. Erfahrungsgemäss meistern diejenigen Rentner diesen Übergang am besten, die jeden Aspekt als Teil eines Gesamtkonzepts betrachten und nicht als isolierte Schritte, die nach und nach erledigt werden müssen.

 

Der Aufenthaltsstatus wird vor der Abreise geklärt

 

Innerhalb der Europäischen Union und der EFTA bietet die Personenfreizügigkeit Schweizer Rentnern einen relativ flexiblen Rahmen, sofern sie über ausreichende finanzielle Mittel und einen angemessenen Krankenversicherungsschutz verfügen. Dieses Aufenthaltsrecht gilt, sobald es gewährt wurde, grundsätzlich so lange, wie diese Bedingungen erfüllt bleiben. Ausserhalb dieser Räume sind die Zulassungsbedingungen uneinheitlicher: Mindestalter, garantiertes Einkommen, lokale Bankguthaben u. a. Die Kriterien variieren stark von Land zu Land und können sich ohne grosse Vorankündigung ändern, was eine regelmässige Überprüfung ratsam macht, anstatt sich zum Zeitpunkt der Entscheidung auf eine feststehende Annahme zu verlassen.

In jedem Fall ist es ratsam, sich seines Aufenthaltsrechts zu vergewissern, bevor man unwiderrufliche Schritte unternimmt, wie beispielsweise den Verkauf des Hauptwohnsitzes oder die Kündigung eines Mietvertrags. Die Verbringung von beweglichen Gütern, Fahrzeugen oder Tieren unterliegt zudem zollrechtlichen und gesundheitsrechtlichen Formalitäten, die je nach Rechtsordnung unterschiedlich sind. Es ist ratsam, diese bereits mehrere Monate im Voraus zu klären, um Verzögerungen zum Zeitpunkt des tatsächlichen Umzugs zu vermeiden.

 

Vorsorge: Die Übertragung vorwegnehmen, das Kapital aufteilen

 

Die AHV-Ausgleichskasse und die Pensionskasse müssen über den Wohnsitzwechsel informiert werden, sobald der Entscheid gefallen ist, um Verzögerungen bei der Auszahlung der Leistungen zu vermeiden. Dies ist kein blosses administratives Detail: Ein verspätet eingereichtes Dossier kann die Auszahlung einer Rente für mehrere Wochen aussetzen – und das zu einem Zeitpunkt, an dem die laufenden Ausgaben unvermindert anfallen. Je nach gewähltem Zielland besteht möglicherweise die Möglichkeit, eine allfällige Beitragslücke durch eine freiwillige Versicherung zu schliessen, sofern man in den Jahren vor der Ausreise in der Schweiz versichert war. Diese Option steht hingegen bei einem Umzug in ein Land der Europäischen Union nicht zur Verfügung, da dort die Beitragszahlung endgültig endet.

Die Wahl zwischen Rente und Kapital für das Vorsorgeguthaben ist eine der prägendsten Entscheidungen des Vorhabens und eine derjenigen, die sich im Nachhinein am schwersten korrigieren lassen. Sie muss nicht nur unter dem Gesichtspunkt der Quellensteuer bewertet werden, sondern auch im Hinblick auf die Behandlung dieses Kapitals im Wohnsitzland, da bestimmte Rechtsordnungen es je nach den Bestimmungen eines Doppelbesteuerungsabkommens – oder bei dessen Fehlen – ein zweites Mal besteuern können. Der Zeitpunkt dieser Auszahlung – vor oder nach der offiziellen Wohnsitzverlegung – kann selbst erhebliche Auswirkungen auf den erhaltenen Nettobetrag haben.

 

Krankenversicherung: eine Entscheidung, die selten rückgängig gemacht werden kann

 

Die anwendbare Regelung hängt sowohl von der Herkunft der Rente als auch vom Wohnsitzland ab: Je nach Fall ist die Beibehaltung einer Schweizer Versicherung erforderlich, es besteht die Wahl zwischen einer Schweizer und einer lokalen Versicherung, oder es kommt nur noch eine lokale oder internationale Lösung in Frage. Diese Entscheidung muss oft innerhalb einer bestimmten Frist nach dem Umzug getroffen werden und kann in der Regel danach nicht mehr revidiert werden. Daher ist es sinnvoll, dies im Vorfeld zu klären und nicht erst vor Ort, wenn die behördlichen Fristen bereits laufen.

Für Destinationen ausserhalb des europäischen Raums kann eine internationale Krankenversicherung eine Alternative darstellen, doch hängt der Zugang dazu in der Regel von einem zufriedenstellenden Gesundheitszustand und einer Altersgrenze für den Abschluss ab: ein Kriterium, das im Laufe der Zeit bestimmte Optionen nach und nach ausschliessen kann, wenn die Entscheidung zu lange hinausgezögert wird.

 

Immobilien, Anlagen und Währungen: Die doppelte Veränderung berücksichtigen

 

Der potenzielle Erwerb einer Liegenschaft im Ausland unterliegt länderspezifischen Vorschriften, die für einen Zweitwohnsitz manchmal restriktiver sind als für einen Hauptwohnsitz. Schweizer Banken finanzieren zudem selten solche Käufe, was bedeutet, dass man über ausreichendes Eigenkapital verfügen oder auf eine lokale Finanzierung zurückgreifen muss, deren Konditionen (Zinssatz, Laufzeit und erforderliche Eigenleistung) sich deutlich von den üblichen Standards unterscheiden.

Was die Anlagen betrifft, muss die Vermögensstrategie den Wechsel der Referenzwährung berücksichtigen: Die laufenden Ausgaben werden künftig in der Währung des Gastlandes beglichen, während ein erheblicher Teil des Vermögens in den meisten Fällen weiterhin in Schweizer Franken angelegt bleibt. Ein schrittweiser Übergang zur Zielwährung, der zeitlich gestaffelt und nicht in einem einzigen Schritt erfolgt, ermöglicht es, das Währungsrisiko zu glätten. Bei Zielen, die einer höheren Währungsvolatilität oder politischer und wirtschaftlicher Instabilität ausgesetzt sind, ist es in der Regel ratsam, einen erheblichen Teil des Vermögens in der Schweiz zu belassen. Schliesslich ist es sinnvoll, im Voraus bei der eigenen Bank die Bedingungen für die Aufrechterhaltung der Geschäftsbeziehung nach einem Wohnsitzwechsel ins Ausland zu klären, da bestimmte Banken in diesem Fall besondere Einschränkungen anwenden.

 

Steuern: Kläre vor der Abreise, welche Regelung gilt

 

Ein endgültiger Auswanderungsfall führt in den meisten Fällen dazu, dass das gesamte Einkommen und Vermögen im Wohnsitzland besteuert wird, wobei die in der Schweiz verbliebenen Vermögenswerte und gewerblichen Tätigkeiten dort weiterhin besteuert werden. Die Schweiz erhebt zudem eine Quellensteuer auf Pensionskassenrenten und Vorsorgekapitalleistungen, die ins Ausland ausbezahlt werden; deren Satz hängt vom Kanton ab, in dem die Vorsorgestiftung ihren Sitz hat, und nicht vom früheren Schweizer Wohnsitz der versicherten Person. Ein Faktor, der innerhalb gewisser Grenzen vor dem Austritt vorweggenommen und optimiert werden kann.

Das Bestehen eines Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und dem Wohnsitzland ermöglicht es gegebenenfalls, eine doppelte Besteuerung desselben Einkommens oder Vermögens zu vermeiden oder eine teilweise Rückerstattung zu erwirken. Fehlt ein solches Abkommen, besteht ein reales Risiko einer kumulativen Besteuerung, das in die Berechnung der Gesamtrentabilität des Vorhabens einbezogen werden muss. Da sich das Steuersystem von Land zu Land sowohl hinsichtlich des Steuersatzes als auch der Steuerbemessungsgrundlage stark unterscheidet, muss diese Analyse der Finanzplanung für den Auslandaufenthalt vorausgehen und darf nicht erst danach erfolgen, da sonst die Gefahr besteht, dass sich im Nachhinein ein Nettoergebnis ergibt, das erheblich von den Erwartungen abweicht.

 

Erbschaft, Langzeitpflege und Rückkehr in die Schweiz

 

Das anwendbare Erbrecht, die zuständige Behörde und die Höhe der Erbschaftssteuer variieren je nach Land erheblich. Oft ist es jedoch möglich, den Nachlass dem schweizerischen Recht statt dem des Wohnsitzlandes zu unterstellen, sofern dies in den testamentarischen Bestimmungen ausdrücklich vorgesehen ist. Eine Klärung, die vor der Ausreise erfolgen sollte und nicht erst im Falle eines späteren Rechtsstreits. Die Schweiz gewährt zudem Ehegatten und in vielen Kantonen auch direkten Nachkommen weitgehende Steuerbefreiungen – eine Regelung, die nur wenige Aufnahmeländer in gleichem Umfang bieten.

Es ist ebenfalls sinnvoll, vor der Abreise den Zugang zu Pflegeeinrichtungen für den Fall eines zukünftigen Bedarfs zu klären: Die Standards und Aufnahmebedingungen im Ausland entsprechen nicht immer den Erwartungen der Schweizer Auswanderer, und manche Einrichtungen in der Schweiz haben Anmeldefristen, über die man besser im Voraus Bescheid weiss, als erst in einer Notsituation.

Gesundheitsprobleme, der Tod des Ehepartners oder Anpassungsschwierigkeiten gehören zu den häufigsten Gründen für eine Rückkehr in die Schweiz. Manche Rentner entscheiden sich übrigens für eine Zwischenlösung: Sie verbringen nur die Wintermonate im Ausland, behalten aber ihren steuerlichen und administrativen Wohnsitz in der Schweiz bei. Das ist auf Dauer zwar teurer, lässt sich aber jederzeit rückgängig machen – und zwar ohne die steuerlichen und vorsorgerechtlichen Auswirkungen eines endgültigen Auswanderungsaufenthalts.

 

Ein Prozess, der frühzeitig und koordiniert in Angriff genommen werden sollte

 

Keiner dieser Aspekte lässt sich wirklich isoliert betrachten: Die Wahl des Landes bestimmt die Krankenversicherung, die Krankenversicherung beeinflusst den Zeitplan für die Entnahme des Vorsorgekapitals, und dieser Zeitplan hat wiederum direkte Auswirkungen auf die endgültige Steuerbelastung. Es ist diese Wechselbeziehung – mehr noch als die Komplexität jedes einzelnen Schrittes für sich genommen –, die es rechtfertigt, die Überlegungen rechtzeitig im Vorfeld anzustossen, in der Regel ein bis zwei Jahre vor der geplanten Abreise, und vor einer endgültigen Entscheidung mehrmals zu verschiedenen Jahreszeiten im Zielland zu verweilen.

Der Erfolg eines Auswanderungsvorhabens im Ruhestand beruht selten auf einer isolierten Entscheidung, sondern auf der Kohärenz zwischen Vorsorge, Besteuerung, Versicherungsschutz und Nachlassplanung. Eine massgeschneiderte Begleitung, die rechtzeitig im Vorfeld beginnt, ermöglicht es, diese verschiedenen Aspekte koordiniert zu berücksichtigen und überstürzte Entscheidungen zu vermeiden, die oft am kostspieligsten sind.

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