Erklärung zur Barrierefreiheit

    Was ist Barrierefreiheit?

    Die Richtlinie (EU) 2019/883 vom 17. April 2019 (Europäischer Rechtsakt zur Barrierefreiheit), die Ende Juni 2025 in Kraft tritt, zielt darauf ab, sicherzustellen, dass Produkte und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen zugänglich sind.

    Sie gilt für alle Arten von Behinderungen, ob körperlich oder geistig, und ist in allen Tätigkeitsbereichen, einschließlich des Bankensektors, verbindlich.

    Digitale Barrierefreiheit zielt insbesondere darauf ab, dass Website-Inhalte wahrnehmbar (visuelle und auditive Wahrnehmung soll erleichtert werden), bedienbar (Dienste müssen von Menschen mit jeder Art von Behinderung nutzbar sein), verständlich (Informationen müssen für alle verständlich sein) und robust (Inhalte müssen mit assistiven Technologien kompatibel sein) sind.

    Erklärung zur Barrierefreiheit

    Die Mirabaud-Gruppe verpflichtet sich voll und ganz zur Einhaltung dieser Anforderungen mit dem Ziel, ihre Website https://www.mirabaud.com für alle leicht zugänglich zu machen.

    Die Mirabaud-Gruppe hat daher eine Barrierefreiheitsprüfung ihrer Website auf der Grundlage der Anforderungen des Allgemeinen Rahmens zur Verbesserung der Barrierefreiheit (RGAA) Version 4.1 und der europäischen Norm EN 301 549 v.3.2.1 eingeleitet.

    Die Schlussfolgerungen der Prüfung werden dann die Umsetzung der notwendigen Korrekturmaßnahmen leiten.

    Diese Erklärung wird regelmäßig aktualisiert, während die Website konform wird.

    Rechtsmittel

    Jeder, der Probleme mit der Barrierefreiheit hat, ist eingeladen, uns unter communication@mirabaud.com zu kontaktieren oder unsere Beschwerdepolitik.