Steuern und Vorsorge in der Schweiz: Was bleibt, was ändert sich – und warum ist eine gute Planung heute wichtiger denn je
Entdecken Sie den Artikel von Laurent Neri, Wealth Planner, erschienen in Market.ch im Mai 2026.

Laurent Neri
Vermögensplaner

Jahrelang war die Palette der steuerlich abzugsfähigen Instrumente für Schweizer Steuerpflichtige relativ grosszügig. Abzugsfähige Schuldzinsen, Einkäufe in die zweite Säule, Einzahlungen in die Säule 3a, gestaffelte Entnahmen von Vorsorgekapital: All dies waren bewährte Mechanismen, die Steuerexperten und Vermögensberater präzise einsetzten. Doch diese Palette schrumpft und die Einschränkungen nehmen zu.
Angesichts des schrittweisen Wegfalls bestimmter Steuervergünstigungen und der zunehmenden Komplexität der Vorschriften war es noch nie so wichtig, die Vorsorge und die Steuerplanung zu optimieren, um das Vermögen zu schützen und die Ersparnisse bestmöglich zu nutzen. Ein Überblick über die verschiedenen Möglichkeiten.
Die Immobilienbesteuerung: ein (mittlerweile stark) eingeschränkter Hebel
Die Abzugsfähigkeit von Schuldzinsen, insbesondere von Hypothekarzinsen, sowie von Unterhaltskosten stellte für Schweizer Immobilienbesitzer lange Zeit einen erheblichen Steuervorteil dar. Durch den Abzug dieser Aufwendungen vom steuerbaren Einkommen und vom Eigenmietwert konnten sie ihre Steuerlast deutlich senken, insbesondere wenn sie einem hohen Grenzsteuersatz unterlagen.
Nach der jüngsten Abstimmung über die Reform der Wohneigentumsbesteuerung ist die Abschaffung der Abzugsfähigkeit von Schuldzinsen nun beschlossene Sache. Die Logik dahinter ist folgende: Indem die Besteuerung dieses fiktiven Einkommens beendet wird, hebt die Reform auch dessen Gegenstück auf. Für Haushalte, die ihre Planung auf diesen Hebel ausgerichtet hatten, sind die Auswirkungen spürbar, und sie müssen sich nun darauf einstellen.
Die Säule 3a: unverzichtbar, doch die Einzahlungen sind weniger vorteilhaft als erwartet
Die Säule 3a ist nach wie vor eines der wenigen Instrumente zur Altersvorsorge, das einen sofortigen Steuerabzug bietet. Jeder eingezahlte Franken mindert das steuerbare Einkommen bis zur gesetzlichen jährlichen Obergrenze. Daran hat sich nichts geändert.
Die Diskussionen über die Möglichkeit von Nachzahlungen in die Säule 3a nahmen hingegen mehrere Wendungen. Der ursprüngliche Entwurf war grosszügig: Er sah vor, dass unvollständige eingezahlte Beiträgen bis zu zehn Jahre nachbezahlt werden können, und zwar bis zur Höhe der maximalen Beitragsgrenze für Selbstständigerwerbende ohne Pensionskasse. Ein Glücksfall für Steuerpflichtige, die es versäumt oder aufgeschoben hatten, in ihre dritte Säule einzuzahlen. Die schliesslich verabschiedete Fassung ist deutlich restriktiver: Nur die Jahre ab 2025 kommen für rückwirkende Einkäufe in Frage, was den Nachholhorizont für diejenigen erheblich einschränkt, die gehofft hatten, lange, in der Vergangenheit entstandene Lücken zu schliessen.
Was bleibt: Einkaufszahlungen in die zweite Säule
Angesichts dieser schrittweisen Einschränkung der verfügbaren Instrumente bleiben Einzahlungen in die Pensionskasse für Arbeitnehmer und Selbstständigerwerbende nach wie vor eine der attraktivsten Möglichkeiten. Zur Erinnerung: Wenn das Vorsorgeguthaben geringer ist, als es gemäss Ihrem Lohnverlauf ausfallen würde, können diese Lücken durch freiwillige Einzahlungen geschlossen werden, die vollständig vom steuerbaren Einkommen abzugsfähig sind. Für Steuerpflichtige mit einem hohen Grenzsteuersatz kann die Steuerersparnis sehr erheblich sein.
Eine erfreuliche Neuigkeit der letzten Zeit verdient besondere Erwähnung: Der Ständerat und der Nationalrat haben die geplante Steuererhöhung auf Kapitalbezüge aus der zweiten und dritten Säule abgelehnt. Diese Massnahme hätte die Attraktivität des Vorsorgesystems insgesamt erheblich geschmälert, sowohl bei BVG-Einkäufen als auch beim Aufbau einer privaten Vorsorge über die Säule 3a.
Der Antrag Bürgin: eine Reform, die auf hohe Einkommen abzielt
Diese Motion, die im vergangenen März vom Nationalrat angenommen wurde, zielt darauf ab, den maximalen versicherungspflichtigen Lohn bis 2025 von 907'200 Franken auf 453'600 Franken zu halbieren. Als Argument wird angeführt, dass die derzeitige Obergrenze steuerlich abzugsfähige Einkäufe in Millionenhöhe ermöglicht und damit den Mechanismus von seinem ursprünglichen Vorsorgezweck ablenkt, zugunsten einer reinen Steueroptimierung für sehr hohe Einkommen.
Für die grosse Mehrheit der Arbeitnehmer und Selbstständigen wäre diese neue Obergrenze nach wie vor mehr als ausreichend, da sie dem Gehaltsniveau eines Bundesrats entspricht. Für Führungskräfte, Unternehmensleiter oder Rohstoffhändler, die ihre Vermögensstrategie auf umfangreiche Rückkäufe aufgebaut haben, würde sich das Zeitfenster für solche Transaktionen jedoch dauerhaft schliessen. Diese Motion wird vom Bundesrat unterstützt und war Gegenstand erster parlamentarischer Beratungen. Fortsetzung folgt.
Die individuelle Besteuerung: Die steuerliche Optimierung für Ehepaare wird komplexer
Der Übergang zur individuellen Besteuerung bringt eine zusätzliche Dimension in die Überlegungen ein. Heute werden Ehepaare gemeinsam besteuert. Die individuelle Besteuerung dürfte hier Abhilfe schaffen, wird aber auch die Planung innerhalb des Paares verkomplizieren. Der Konjunktiv ist jedoch weiterhin angebracht, da die Mitte eine eidgenössische Volksinitiative für eine gerechte Bundessteuer für verheiratete Paare vorgeschlagen hatte, die aufrechterhalten wurde. Die Schweizerinnen und Schweizer werden also ein zweites Mal über dieses Thema abstimmen müssen, was die Lage noch einmal verändern könnte. Denn wenn jeder Ehepartner separat besteuert wird, wird die Frage, wer wann und bei welcher Pensionskasse Einkäufe tätigen soll, zu einer strategischen Entscheidung. Es reicht nicht mehr aus, die Gesamtabzüge des Haushalts zu maximieren: man muss zwischen den jeweiligen Grenzsteuersätzen, den individuellen Vorsorgelücken, den spezifischen Reglementen der einzelnen Institutionen und den unterschiedlichen Ruhestandszeitpunkten abwägen. Ein Ehepartner mit hohem Einkommen profitiert steuerlich stärker von einem grossen Einkauf, aber was tun, wenn die Bedingungen seiner Pensionskasse weniger vorteilhaft sind als die seines Ehepartners? Welches Kriterium soll letztendlich den Ausschlag geben?
Planen, und zwar jetzt
Die Schlussfolgerung liegt auf der Hand: Je mehr Optimierungswerkzeuge wegfallen und je komplexer die Regeln werden, desto wichtiger wird eine massgeschneiderte Planung.
Einige Tipps für den Einstieg:
- Zahlen Sie nach Möglichkeit regelmässig in Ihre Säule 3a ein;
- Nutzen Sie die Möglichkeit zum Nachzahlen von Beiträgen, solange die aktuellen Vorschriften dies zulassen, und beachten Sie dabei die üblichen Regeln, insbesondere die dreijährige Sperrfrist zwischen einem nachträglichen Einkauf und einer Kapitalauszahlung;
- Verteilen Sie die Auszahlung Ihrer Vorsorgegelder auf mehrere Steuerjahre;
- Für Paare gilt: Prüfen Sie vor Inkrafttreten der Reform zur individuellen Besteuerung, welche individuelle Situation vorrangig einen Einkauf rechtfertigt und bei welcher Vorsorgeeinrichtung.
Vorsorge und Steuern waren in der Schweiz noch nie statische Themen. Doch die Häufigkeit, mit der sich der rechtliche Rahmen heute verändert, ist ungewöhnlich hoch. In diesem Zusammenhang bedeutet ein Aufschieben der Überlegungen das Risiko, kaum wiederholbare Chancen ungenutzt zu lassen.

Laurent Neri
Vermögensplaner
Laurent Neri arbeitet in unserem Vermögensplanungsteam in der Schweiz.
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